Offenmarktpolitik

Offenmarktpolitik
Ọf|fen|markt|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Beeinflussung der in einem Land umlaufenden Geldmenge durch An- u. Verkauf von Wertpapieren seitens der staatl. Notenbank

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Of|fen|mạrkt|po|li|tik, die [ von engl. open market policy] (Wirtsch.):
von einer staatlichen Notenbank durch An- u. Verkauf festverzinslicher Wertpapiere bewirkte Erhöhung des Geldumlaufs zur steuernden Beeinflussung der Konjunktur.

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Offenmarktpolitik,
 
als geld- und kreditpolitisches Instrument der Zentralbanken der Verkauf und Ankauf von Wertpapieren für eigene Rechnung am offenen Markt. D. h., Offenmarktoperationen können am Geld- und Kapitalmarkt sowohl mit Banken als auch mit Nichtbanken betrieben werden. Ziel ist die Bereitstellung oder der Entzug von Zentralbankgeld. Emission und Kurspflege öffentlicher Anleihen, die eine Zentralbank in ihrer Funktion als »Hausbank« des Staates übernimmt, werden für Rechnung der öffentlichen Emittenten getätigt und zählen somit nicht zu den Offenmarktgeschäften. Kauft eine Zentralbank Wertpapiere vom Bankensystem, so steigt dessen Liquiditätsausstattung, der Spielraum für die Kreditgewährung erweitert sich (Geldschöpfung); umgekehrt kann die Zentralbank durch Verkauf von Wertpapieren die Liquidität und den Geldschöpfungsspielraum entsprechend einschränken. Die wesentlichen Offenmarktgeschäfte im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) knüpfen am Geldmarkt an. Es sind dies die regelmäßig im (Standard-)Tenderverfahren durchgeführten Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (regelmäßige, befristete Transaktionen, die im Wege von monatlichen Standardtendern mit dreimonatiger Laufzeit durchgefürt werden). Daneben zählen die unregelmäßig eingesetzten, dem Ausgleich unerwarteter Zins- und Liquiditätsschwankungen dienenden Feinsteuerungsoperationen (Schnelltender- und Devisenswapgeschäfte, Hereinnahme von verzinslichen Termineinlagen und so genannte definitive Käufe und Verkäufe von refinanzierungsfähigen Aktiva) sowie die zur Beeinflussung der strukturellen Position des ESZB gegenüber dem Sektor der Monetären Finanzinstitute (MFIs) herangezogenen strukturellen Operationen (u. a. Emission eigener Schuldverschreibungen durch die EZB) zu den Offenmarkttransaktionen.
 
Die Deutsche Bundesbank durfte bis zum Eintritt Deutschlands in die Europäische Währungsunion gemäß §§ 15 und 21 Bundesbank-Gesetz ihre Offenmarktpolitik, sowohl am Geld- als auch am Kapitalmarkt, nur zur Regelung des Geldmarktes, d. h. zur Steuerung der Zentralbankgeldbereitstellung betreiben. Im Rahmen der primär mit Banken betriebenen Offenmarktpolitik am Geldmarkt bot die Bundesbank den Kreditinstituten eine verzinsliche Anlagemöglichkeit für überschüssiges Zentralbankgeld, um ein übermäßiges Sinken der Zinsen an diesem Markt (insbesondere des Tagesgeldsatzes) zu verhindern. Dazu konnte sie, neben dem Angebot von Finanzierungspapieren des Bundes und seiner Sondervermögen, insbesondere auf die Liquiditätspapiere gemäß § 42 Bundesbank-Gesetz zurückgreifen. Die Bundesbank selbst besaß kein eigenes Emissionsrecht für Wertpapiere. Offenmarktpolitik am Kapitalmarkt hatte die Bundesbank erstmals Mitte 1967 betrieben; allerdings hatte der Kauf und Verkauf von öffentlichen Anleihen, auf den sich die Bundesbank dabei beschränkte, nur selten einen größeren Umfang angenommen. Einen hohen Stellenwert hatten hingegen die Offenmarktgeschäfte mit Rückkaufsvereinbarung über festverzinsliche Wertpapiere (Wertpapierpensionsgeschäfte, Pensionsgeschäft). Durch die Wertpapierpensionsgeschäfte wurde den Kreditinstituten auf Initiative der Bundesbank für die von vornherein befristete Dauer der Pensionsgeschäfte Zentralbankgeld zugeführt. Dabei konnte die Bundesbank über die Konditionen (Laufzeit, Wertpapierpensionssatz und Zuteilungsvolumen) dieser generell im Tenderverfahren ausgeschriebenen Geschäfte (Mengen- beziehungsweise Zinstender) äußerst flexibel auf die jeweiligen liquiditätspolitischen Erfordernisse am Geldmarkt reagieren.

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Of|fen|mạrkt|po|li|tik, die [LÜ von engl. open market policy] (Wirtsch.): von einer staatlichen Notenbank durch An- u. Verkauf festverzinslicher Wertpapiere bewirkte Erhöhung des Geldumlaufs zur steuernden Beeinflussung der Konjunktur.

Universal-Lexikon. 2012.

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